
11.9.2025
Zukunftspakt Ehrenamt bringt konkrete Verbesserungen für Engagierte und Vereine in Köln
Mit dem am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beginnt die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakt Ehrenamt.
Mit dem am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beginnt die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakt Ehrenamt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwilligesEngagement spürbar zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.„Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in sozialen Initiativen oder in der Nachbarschaftshilfe: Das Ehrenamt verdient nicht nur Wertschätzung, sondern auch konkrete Unterstützung“, erklärt die Kölner SPD-Bundestagsabgeordnete Sanae Abdi. Sie betont: „Mit demZukunftspakt Ehrenamt schaffen wir Verbesserungen, von denen auch Engagierte und Vereine inKöln profitieren.“Geplant sind unter anderem die Anhebung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro sowieeine Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Auch die Haftungsfreigrenzefür ehrenamtlich Tätige wird auf 3.300 Euro vereinheitlicht. Diese Änderungen sollen zum 1.Januar 2026 in Kraft treten.Gemeinnützige Vereine profitieren zusätzlich von höheren steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten. Die Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnahverwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf künftig 100.000 Euro pro Jahr angehoben. DieFreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 auf 50.000 Euro, ebenso wiedie Einnahmen-Grenze, ab der Vereine ihre Tätigkeiten steuerlich in unterschiedliche Bereicheaufteilen müssen.„Die Maßnahmen aus dem Steueränderungsgesetz sind aber nur der Anfang“, betont Abdi weiter.„Im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamt sind weitere Schritte zur Entlastung und Förderung desEngagements geplant.“ Dazu zählt insbesondere der Abbau bürokratischer Hürden – etwa durchVereinfachungen im Vereins- und Datenschutzrecht, die viele Initiativen im Alltag belasten. Einweiterer Schwerpunkt ist der Ausbau der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, diebereits jetzt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung des freiwilligen Engagements spielt.Der Kabinettsbeschluss kommt passend zum Beginn der Woche des bürgerschaftlichen Engagements, die vom 12. bis 21. September bundesweit stattfindet. Die Aktionswoche des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement macht die Vielfalt und Bedeutung ehrenamtlicher Arbeitsichtbar – und zeigt, wie wichtig es ist, Engagement nicht nur zu würdigen, sondern auch konkretzu stärken.
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