GLÄSERNE ABGEORDNETE

Ich möchte meine Arbeit als Abgeordnete so transparent wie möglich gestalten und veröffentliche daher umfassend alle meine Einkünfte und Leistungen.

Denn sichtbar zu machen, was ich als Politikerin leiste und welche Vergünstigungen ich damit zusammenhängend auch erhalte, ist ein Anfang, Vorurteilen und dem Verdacht auf Einflussnahme durch Lobbyismus entgegenzuwirken.

MEINE BEZÜGE ALS BUNDESTAGSABGEORDNETE
  • DIÄTEN 2024

    • Ich erhalte monatlich eine Diät von 11.227,20 € (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt). Die Diäten wurden 2004, 2005, 2006, 2007, 2010,2011, 2014, 2018 und 2020 nicht erhöht. 2021 wurden die Diäten gekürzt. 1975 wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Diäten an die Besoldungsstufen R6/B6 angepasst (Bundesrichter / Städtischer Wahlbeamter), diese Bezüge liegen heute wegen der mehrfachen Nullrunden ca. 12% über den Diäten eines Bundestagsabgeordneten.
  • KEIN SITZUNGSGELD

    • Die Bundestagsabgeordneten erhalten kein Sitzungsgeld. Wir müssen uns jedoch jeden Tag einer Sitzungswoche in einer Unterschriftenliste eintragen. Wenn wir das nicht tun, oder Abstimmungen unentschuldigt verpassen, werden uns Strafgelder von unserer Diät abgezogen.
MEINE AMTSAUSSTATTUNG 
  • AUFWANDSPAUSCHALE

    • Um mein Mandat ausüben zu können, erhalte ich eine steuerfreie Aufwandspauschale von 5.051,54 Euro monatlich (seit dem 1.Januar 2024). Diese Pauschale deckt die Kosten für mein Wahlkreisbüro in Köln, die Wahlkreisbetreuung (wie Bürokosten, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Transport) sowie für meine Berliner Wohnung.
  • PERSONALBUDGET

    • Ich als Abgeordnete kann meine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen mir derzeit (Stand: 1.März 2024) für Mitarbeiter:innen monatlich 25.874,00 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten ich als Abgeordnete nicht selbst, stattdessen erfolgt die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiter:innen durch die Bundestagsverwaltung.
  • REISEKOSTEN

    • Wenn ich als Abgeordnete eine Dienstreise antrete (und das ist bei mir als Entwicklungspolitikerin häufiger Mal der Fall) dann trägt der Bundestag die Kosten. Zu vergleichen ist das mit einem Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter:innen auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung meines Mandats - zum Beispiel im Wahlkreis - muss ich als Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zurVerfügung (Bahncard 100). Wenn ich als Abgeordnete im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug benutze, so werden mir die Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfallerstattet.
  • BÜROAUSSTATTUNG

    • Zur Ausübung meines Mandatserhalten ich als Abgeordnete Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, mich bei meiner parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E-Mail, Software).
    • Zusätzlich stehen mir als Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern hieraus können wir Mandatsträger:innen unser Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte selbst beschaffen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.
SPENDEN
  • Keine

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